Kindertagesstätte Bechtheim
Kindertagesstätte Kunterbunt Bechtheim

Förderverein

Vorstand 2020/2021

1. Vorsitzender: Kai Uwe Schnabel Stellvertreter: Jessica Ullrich Kassenwart: Nicole Buscher Schriftführer: Katrin Guschakowski Das Team des Kindergartens ist sehr froh, solch einen tollen Förderverein an unserer Seite zu haben, der uns in vielen Belangen immer unterstützt und uns zur Seite steht. Ebenso wird unsere Kindergartenbücherei durch den Förderverein organisiert. Jeden  Freitag können sich dort unsere Kinder für eine Woche ein Buch ausleihen. Nach Rückgabe gibt es dann wieder ein neues Buch. Ebenso ist der Förderverein bei der Spendensammlung „www.schulengel.de vertreten. Bei Online-Einkäufen geht eine gewisse Prozentzahl des Netto-Einkaufswertes somit als Spende an den Förderverein.

Elternausschuss

Elternausschuss 2020/2021

Unser Elternausschuss besteht aus 8 Elternvertretern/-innen und 2 Beisitzern. 1. Vorsitzende: Natalie Schnabel Stellvertreter: Ezgi  Keskin Schriftführer: Katrin Guschakowski Beisitzer: Nadine Schindler-Antony, Pascal Jung, Emine Sarkli, Franziska Hufnagel, Selina Völker, Nadine Müller,  Joanna Piertzak Gemäß § 3 der Elternausschussverordnung hat er folgende Aufgaben: (1) Der Elternausschuß hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern. Er berät den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der Kindertagesstätte und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Kindertagesstätte geben. (2) Der Träger und die Leitung berichten dem Elternausschuß regelmäßig über die Arbeit in der Kindertagesstätte. Sie haben den Elternausschuß vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Festlegung von 1. Grundsätzen über die Aufnahme von Kindern, 2. Öffnungs- und Ferienzeiten, 3. Inhalten und Formen der Erziehungsarbeit, insbesondere bei Einführung neuer pädagogischer Programme, 4. baulichen Veränderungen und sonstigen, die Ausstattung der Kindertagesstätte betreffenden Maßnahmen, 5. Gruppengrößen und Personalschlüsseln. 6. Er organisiert auch verschiedene Feste (z.B. Frühlingsfest alle 2 Jahre, Herbstfest uvm.)
Kindergarten Kunterbunt Bechtheim
Kindergarten Kunterbunt Bechtheim

Förderverein

Vorstand 2020/2021

1. Vorsitzender: Kai Uwe Schnabel Stellvertreter: Jessica Ullrich Kassenwart: Nicole Buscher Schriftführer: Katrin Guschakowski Das Team des Kindergartens ist sehr froh, solch einen tollen Förderverein an unserer Seite zu haben, der uns in vielen Belangen immer unterstützt und uns zur Seite steht. Ebenso wird unsere Kindergartenbücherei durch den Förderverein organisiert. Jeden  Freitag können sich dort unsere Kinder für eine Woche ein Buch ausleihen. Nach Rückgabe gibt es dann wieder ein neues Buch. Ebenso ist der Förderverein bei der Spendensammlung „www.schulengel.de vertreten. Bei Online-Einkäufen geht eine gewisse Prozentzahl des Netto- Einkaufswertes somit als Spende an den Förderverein.

Elternausschuss

Elternausschuss 2020/2021

Unser Elternausschuss besteht aus 8 Elternvertretern/-innen und 2 Beisitzern. 1. Vorsitzende: Natalie Schnabel Stellvertreter: Ezgi  Keskin Schriftführer: Katrin Guschakowski Beisitzer: Nadine Schindler-Antony, Pascal Jung, Emine Sarkli, Franziska Hufnagel, Selina Völker, Nadine Müller,  Joanna Piertzak Gemäß § 3 der Elternausschussverordnung hat er folgende Aufgaben: (1) Der Elternausschuß hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern. Er berät den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der Kindertagesstätte und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Kindertagesstätte geben. (2) Der Träger und die Leitung berichten dem Elternausschuß regelmäßig über die Arbeit in der Kindertagesstätte. Sie haben den Elternausschuß vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Festlegung von 1. Grundsätzen über die Aufnahme von Kindern, 2. Öffnungs- und Ferienzeiten, 3. Inhalten und Formen der Erziehungsarbeit, insbesondere bei Einführung neuer pädagogischer Programme, 4. baulichen Veränderungen und sonstigen, die Ausstattung der Kindertagesstätte betreffenden Maßnahmen, 5. Gruppengrößen und Personalschlüsseln. 6. Er organisiert auch verschiedene Feste (z.B. Frühlingsfest alle 2 Jahre, Herbstfest uvm.)